Wort davor: Justizmitglied

Justizmittel

Justizmittel (I)
Erklärung: hier: rechtlich zulässiger Akt bei der peinlichen (II) Frage.

Justizmittel (II)
Erklärung: wie Justizstelle (I).

Wort danach: Justizmord

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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