Wort davor: Justizkosten
Justizkreis
Erklärung:
(geplanter) Gerichtsbezirk.
vgl.
Jurisdiktionsbezirk,
Jurisdiktionssprengel,
Justizamt (I),
Justizamtsbezirk,
Justizbezirk.
- Belegtext:
ob ueberall kreise in Teutschland zu errichten seyen? oder ob, und wie auf andere weise der intendirte zweck durch errichtung eines directorialraths, und allenfalls durch blosse formirung von militaer-
und justizkreisen, erreicht werden koenne?
Datierung: 1814
Fundstelle: AktWienKongr. II 121
Wort danach: Justizlauf
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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