Wort davor: Justizgebrechen

Justizgegenstand
Erklärung: Angelegenheit des Justizwesens.
vgl. Jurisdiktionsfall, Jurisdiktionsgegenstand, Jurisdiktionssache, Justizangelegenheit, Justizfall, Justizgegenstand, Justizsache.

Wort danach: Justizgericht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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