Justizgegenstand
Erklärung:
Angelegenheit des Justizwesens.
vgl.
Jurisdiktionsfall,
Jurisdiktionsgegenstand,
Jurisdiktionssache,
Justizangelegenheit,
Justizfall,
Justizgegenstand,
Justizsache.
Wort danach: Justizgericht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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