Wort davor: Justizbezirk

Justizbürgermeister
Erklärung: für die Rechtspflege zuständiger, rechtsgelehrter Bürgermeister.
vgl. Bürgermeister (I 5).

Justizbürgermeister (Spiegelstrich 1)
Erklärung: Erster Bürgermeister.

Wort danach: Justizbürgermeisterstelle

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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