Wort davor: Justizbesorgung

Justizbezirk
Erklärung: Gebiet, für das ein bestimmtes Gericht beziehungsweise eine Justizbehörde örtlich zuständig ist.
vgl. Hochgerichtsbezirk, Jurisdiktionsbezirk, Justizkreis.

Wort danach: Justizbürgermeister

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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