Justizbezirk
Erklärung:
Gebiet, für das ein bestimmtes Gericht beziehungsweise eine Justizbehörde örtlich zuständig ist.
vgl.
Hochgerichtsbezirk,
Jurisdiktionsbezirk,
Justizkreis.
Wort danach: Justizbürgermeister
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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