Wort davor: Justizbedientenstelle

Justizbedienung
Erklärung: Amtsstelle und Tätigkeit von ausgebildeten Juristen im höheren Dienst.
vgl. Justizbeamte.

Wort danach: justizbeförderlich

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten