Wort davor: Justizbedienstete
Justizbediente
vgl.
Justizbeamte.
Justizbediente (I)
Erklärung:
wie Justizbeamte.
Justizbediente (II)
Erklärung:
Justitiar, der mit der Bearbeitung von Rechtsangelegenheiten einer Körperschaft oder Behörde Betraute.
- Belegtext:
eine ... information derer städtischen justizbedienten
Datierung: 1750
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. VIII 771
Wort danach: Justizbedientenstelle
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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