Wort davor: Justizbedienstete

Justizbediente
vgl. Justizbeamte.

Justizbediente (I)
Erklärung: wie Justizbeamte.

Justizbediente (II)
Erklärung: Justitiar, der mit der Bearbeitung von Rechtsangelegenheiten einer Körperschaft oder Behörde Betraute.

Wort danach: Justizbedientenstelle

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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