Wort davor: justizamtlich

Justizamtmann, Justizamtleute
Erklärung: Titel des Leiters eines Justizamts.
vgl. Justizverwalter.

Wort danach: Justizamtmännin

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten