Wort davor: Justitiengeld

Justitienhandel
Erklärung: gerichtliche Auseinandersetzung, Verhandlung.
vgl. Gerichtshandel (I).

Wort danach: Justitienrat

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten