Wort davor: Justitiendiener
Justitiengeld
Erklärung:
Gerichtskosten.
- Belegtext:
was die unterthanen an justizien-geldern und sonsten zu peinlichen sachen entrichten
Datierung: 1714
Fundstelle: CCMarch. II 1 Sp. 557
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
die kammern sollen berichten, was vor sogenannte justitien-gelder oder gerichtskosten ... jährlich von dem unterthanen prätendirt ... werden
Datierung: 1731
Fundstelle: ActaBoruss.BehO. V 1 S. 190
- Datierung: 1804
Region/Autor/Textsorte:
Preußen
Fundstelle: v.Berg,PolR. VI 2 S. 1018
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- in Google Books
Wort danach: Justitienhandel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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