Wort davor: Jurisdiktionsstein

Jurisdiktionsstelle
Erklärung: wie Gerichtsstelle (II).
vgl. Judizialstelle, Justitiarienstelle, Justizstelle (I).

Wort danach: Jurisdiktionssteuerempfänger

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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