Wort davor: Jurisdiktionsschnat
Jurisdiktionsschöffe
Erklärung:
Gerichtsschöffe.
- Belegtext:
ein grundstueck [bedurfte] nach dem einzuziehenden gutachten von zweyerley amts- und jurisdictions-scheffen, einer laenger als zweyjaehrigen ruhe [=Brache] um gehoerig benutzt zu werden
Datierung: 1793
Fundstelle: NCCPruss. IX 1442
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Wort danach: Jurisdiktionsschuld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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