Wort davor: Jurisdiktionsobrigkeit
Jurisdiktionsrecht
Jurisdiktionsrecht (I)
Erklärung:
wie Jurisdiktionsgerechtsame (I).
- Belegtext:
den besitzern von lehen- oder lathen-banken, welche ueber die darunter gehoerigen gueter die gerichtsbarkeit in gleicher art sich anmaßen, wie sie den churfuerstlichen beamten ... aufgetragen ist,
soll die ausuebung dieses jurisdiktions-rechts ... ferner gestattet werden
Datierung: 1683?
Fundstelle: Scotti,Cleve I 575
- Belegtext:
es darf ... ein vasall mit denen ihme zu lehen gegebenen jurisdictions-rechten ... anfangen, was er will
Datierung: 18. Jh.
Fundstelle: Mader,ReichsrMag. I 297
- Belegtext:
ihnen [den Standesherrn] werden jurisdictions rechte gesichert
Datierung: 1814
Fundstelle: Botzenhart,Frhr.v.Stein V 630
- Datierung: 1817
Fundstelle: HdbSchweizStaatsR. 28
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- Belegtext:
den ... standesherren ... bleiben die ihnen zugesicherten jurisdictions-, ... und aufsichtsrechte vorbehalten
Datierung: 1818
Fundstelle: Pölitz,Verf. I 1 S. 433
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Jurisdiktionsrecht (II)
Erklärung:
Recht zur Ausübung der Gerichtsbarkeit über Geistliche.
- Belegtext:
die vorfahrer in der regierung [konnten] derley jurisdictions-rechte nicht auf immer veräußeren
Datierung: 1795
Fundstelle: Josephinismus IV 268
- Belegtext:
da das bestättigungsrecht des papstes seinem wesen nach mit den eigentlich essentiellen jurisdictionsrechten desselben unzertrennlich verbunden ist
Datierung: 1829
Fundstelle: Josephinismus V 324
Jurisdiktionsrecht (III)
Erklärung:
Befugnis, richterliche Handlungen vorzunehmen.
- Belegtext:
mißbraeuche, ... wenn nehmlich die grundherrschaft selbst richter und partei ist [so daß einem staatsbuerger ueber den andern] jurisdikzionsrechte [eingeräumt werden]
Datierung: 1808
Fundstelle: Krug,StaatswPreuß. 87
Wort danach: Jurisdiktionsrichter
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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