Wort davor: Jurisdiktionskreis
Jurisdiktionslasten
Erklärung:
mit Ausübung der Gerichtsbarkeit verknüpfte Verpflichtung.
- Belegtext:
tragung der unvermindert gebliebenen jurisdictions-lasten
Datierung: 1787
Fundstelle: NCCPruss. VIII 1601
Faksimile
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- Belegtext:
zur uebertragung der jurisdictionslasten sind den gerichtsbelehnten ... bestimmte rechte und nutzungen beigelegt
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. II 17 § 113
- Datierung: 1825
Fundstelle: SammlBadStBl. I 595
Wort danach: Jurisdiktionsmark
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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