Wort davor: Jurisdiktionsgrundsatz

Jurisdiktionshandlung

Jurisdiktionshandlung (I)
Erklärung: richterliche Handlung.

Jurisdiktionshandlung (II)
Erklärung: im Unterschied zu I die einer richterlichen Handlung gleichgesetzte Handlung eines Ortsgerichtes.

Wort danach: Jurisdiktionsherr

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