Jurisdiktionsgrenze
Erklärung:
Grenze zwischen Gerichts- beziehungsweise Verwaltungskreisen, die verschiedener Gerichtsbarkeit unterstehen.
vgl.
Jurisdiktionalgrenze,
Jurisdiktionsschnat.
Wort danach: Jurisdiktionsgrundsatz
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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