Wort davor: Jurisdiktionsgewalt

Jurisdiktionsgrenze
Erklärung: Grenze zwischen Gerichts- beziehungsweise Verwaltungskreisen, die verschiedener Gerichtsbarkeit unterstehen.
vgl. Jurisdiktionalgrenze, Jurisdiktionsschnat.

Wort danach: Jurisdiktionsgrundsatz

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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