Wort davor: Jurisdiktionsgenuß

Jurisdiktionsgerechtsame
vgl. Gerichtsgerechtigkeit (II), Gerichtsherrlichkeit, Hochgerichtsgerechtigkeit.
Wortbildungshinweis: zu Gerechtsame (I).

Jurisdiktionsgerechtsame (I)
Erklärung: Gerichtsbarkeit; auch diejenige, die (neben anderen gutsherrlichen Gerechtsamen ) zu Gütern des ritterschaftlichen Adels und der Standesherren gehört.
vgl. Jurisdiktionsrecht (I), Patrimonialgerichtsbarkeit.

Jurisdiktionsgerechtsame (II)
Erklärung: geistliche Gerichtsbarkeit im Auftrage des Landesherrn als Kirchenregenten (als Teilrecht der ehemals bischöflichen Kirchengewalt).

Wort danach: Jurisdiktionsgericht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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