Wort davor: Jurisdiktionsgefällrechnung

Jurisdiktionsgefällverwaltung
Erklärung: Behörde in ihrer Funktion als Verwaltungskasse für die Gerichtsgefälle.

Wort danach: Jurisdiktionsgegenstand

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten