Wort davor: Jurisdiktionsgefällrechnung
Jurisdiktionsgefällverwaltung
Erklärung:
Behörde in ihrer Funktion als Verwaltungskasse für die Gerichtsgefälle.
- Belegtext:
die erhebung und verrechnung der aus der justiz- und polizeiverwaltung fließenden gefaelle geht ... an die obereinnehmerei ueber; sie nehmen in dieser eigenschaft den namen "jurisdictionsgefaell-verwaltung" an
Datierung: 1832
Fundstelle: SammlBadStBl. IV 241
Wort danach: Jurisdiktionsgegenstand
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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