Wort davor: Jurisdiktionsgebühr

Jurisdiktionsgefälle
Erklärung: wie Gerichtsgefälle.
vgl. Jurisdiktionseinnahme, Jurisdiktionsgebühr, Justizämtersportelertrag.

Wort danach: Jurisdiktionsgefällrechnung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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