Jurisdiktionsgebühr
Erklärung:
an (Beamte) eine(r) Justizbehörde zu zahlende Sporteln.
vgl.
Gerichtsgebühr,
Jurisdiktionsgefälle.
Wort danach: Jurisdiktionsgefälle
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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