Jurisdiktionsfrucht
Erklärung:
Einnahme aus der Gerichtsbarkeit.
vgl.
Jurisdiktionseinnahme,
Jurisdiktionsgenuß.
Wortbildungshinweis: zu
Frucht (II).
Wort danach: Jurisdiktionsgattung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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