Wort davor: Jurisdiktionserträgnis
Jurisdiktionsfall
Erklärung:
(Straf-, Zivil- oder Disziplinar-) Rechtssache.
vgl.
Gerichtsfall (II),
Jurisdiktionsgegenstand,
Justizfall.
- Belegtext:
welchemnach es wohl geschehen kan, daß einer in amts-sachen unter seinem chef, in jurisdictionsfaellen aber unter einem, zweyen, auch wohl mehrern andern aemtern steht
Datierung: 1761
Fundstelle: Moser,Hofr. II 803
- Belegtext:
in gemeinschaftlichen jurisdictions-faellen sollen die beamten einander in keiner weise vorgreifen
Datierung: 1803
Fundstelle: WeistNassau III InhBurbach 15
- Datierung: 1804
Fundstelle: v.Berg,PolR. IV 327
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Wort danach: Jurisdiktionsfrucht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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