Wort davor: Jurisdiktionsbeziehung

Jurisdiktionsbezirk
Erklärung: Gebiet, für das ein bestimmtes Gericht (oder Justizbehörde) örtlich zuständig ist.
vgl. Jurisdiktionsmark, Jurisdiktionssprengel.

Wort danach: Jurisdiktionsdienerschaft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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