Wort davor: jurisdiktionsberechtigt
Jurisdiktionsberechtigte
Erklärung:
Person, die zur Ausübung der Gerichtsbarkeit berechtigt ist.
Wortbildungshinweis: zu
jurisdiktionsberechtigt.
- Belegtext:
damit ... die ... geschickten und qualificierten subjecte zu uebernehmung von justitiariaten ... sich entschließen moegen; so muessen die jurisdictionsberechtigte denselben
fixirte besoldungen ... aussetzen, worinn sie ihren auskoemmlichen unterhalt haben
Datierung: 1782
Fundstelle: NCCPruss. VII 677
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Wort danach: Jurisdiktionsberechtigung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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