Wort davor: jurisdiktionsberechtigt

Jurisdiktionsberechtigte
Erklärung: Person, die zur Ausübung der Gerichtsbarkeit berechtigt ist.
Wortbildungshinweis: zu jurisdiktionsberechtigt.

Wort danach: Jurisdiktionsberechtigung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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