Wort davor: Jurisdiktionsausfertigung
Jurisdiktionsausgabe
Erklärung:
finanzielle Aufwendungen einer Jurisdiktionsbehörde.
- Belegtext:
bei solchen hoheits-, ... und jurisdiktionsausgaben ... den aemtern gewissen vorschuß anzuweisen
Datierung: 1823
Region/Autor/Textsorte:
Hannover
Fundstelle: Pölitz,Verf. I 1 S. 284
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Wort danach: Jurisdiktionsausübung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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