Wort davor: Jurisdiktionsanmaßung
Jurisdiktionsarm
Erklärung:
Gerichtsbarkeit.
- Belegtext:
[die Landeshoheit hat] der geistlichkeit, was billig, [an Verwaltungsbefugnissen] zugeeignet, ihr aber keinen besonderen geistlichen regierungs- oder jurisdictions-arm weiter gelassen
Datierung: 1770
Fundstelle: HambGSamml. VIII 710
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Wort danach: Jurisdiktionsausfertigung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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