Jurisdiktionsanmaßung
Erklärung:
unbefugtes beziehungsweise eigenmächtiges Tätigwerden einer (unzuständigen) Justizbehörde.
vgl.
Jurisdiktionseingriff.
Wort danach: Jurisdiktionsarm
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten