Wort davor: Jurisdiktion
Jurisdiktionsabfahrtgeld
Erklärung:
Abfahrtgeld (II) bei Wegzug aus einem Jurisdiktionsbezirk.
- Belegtext:
soll ... von dem nicht unterthaenigen vermoegen wenn von demselben das jurisdikzionsabfahrtgeld mit 5 pr. zento ... bezahlt werden muß, die erbsteuer ebenfalls nur zur haelfte abgenommen werden
Datierung: 1765
Fundstelle: SammlKKGes. IV 329
Wort danach: Jurisdiktionalamt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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