Wort davor: juridischunbedingt

Jurisdiktion [Ergänzung zum Druck]

Jurisdiktion (I)
Erklärung: Gerichtsbarkeit, Befugnis zur Rechtsprechung.

Jurisdiktion (II)
Erklärung: das Gebiet, auf das sich das Recht der Gerichtsbarkeit erstreckt.

Wort danach: Jurisdiktionsabfahrtgeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten