Wort davor: Juramentserlassung

Juratenwahl
Erklärung: Wahl von vereidigten Verwaltungsbeauftragten der Kirche.

Wort danach: juridischunbedingt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten