Wort davor: Junkersweiher

Junkerwein
Erklärung: für die Junker (III) bestimmter Wein.
vgl. Junkernbrot.

Wort danach: Junkerzehnte

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten