Wort davor: Junkernleute
Junkernmann
Erklärung:
Angehöriger eines Gerichts, dessen Gerichtsherr ein Junker (V) ist.
- Belegtext:
ist ... klag furkommen, das die junkern-menner der kirchen viel schuldig sind
Datierung: 1579/80
Fundstelle: JbNdSächsKG. 52 (1954) 121
- Belegtext:
ruft der richter folgende amtsangehörigen gerichtsdörfern, darunter dann die adelichen oder junkermänner ... mit inbegriffen
Datierung: 17. Jh.
Fundstelle: BilsteinGO. 532
Wort danach: Junkermeier
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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