Wort davor: Jungzehnturbar

Junker, Jungherr
sprachliche Erläuterung: ahd. juncherro, mhd. juncherre, entsprechend nl. jonk(he)er, daraus engl. younker, ursprünglich Sohn von Herzögen oder Grafen, später erweitert.

Junker (I)
Erklärung: ursprüngliche Bedeutung.
Junker (II)
Erklärung: im Unterschied zu Altherr ( I oder III), junger Edelmann; keine klare Abgrenzung von den Gliederungspunkten III, IV und V.

Junker (II 1)
Erklärung: allgemein.
Junker (II 2)
Erklärung: unmündiger Lehnsherr.
vgl. Junggraf.
Junker (III)
Erklärung: Edelknabe, Edelknecht bei Hofe (II 9); keine klare Abgrenzung von den Gliederungspunkten II, IV und V.
Junker (IV)
Erklärung: im Unterschied zum Inhaber der Ritterwürde: Knappe (II 1); keine klare Abgrenzung von den Gliederungspunkten II, III und V.
Junker (V)
Erklärung: Angehöriger des niederen Adels; keine klare Abgrenzung von den Gliederungspunkten II, III und IV.

Junker (V 1)
Erklärung: allgemein.
Junker (V 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung: geadeltes Mitglied der Sünfzengesellschaft.
vgl. Junker (VII 2).
Junker (V 2)
Erklärung: insbesondere Lehnsmann in Friesland.
Junker (VI)
Erklärung: von geistlichen Ordensleuten.
Junker (VII)
Erklärung: allgemein ein Mann in gehobener Stellung.

Junker (VII 1)
Erklärung: von den Diadochen.
Junker (VII 2)
Erklärung: Großkaufmann.
Junker (VII 3)
Erklärung: Hilfsorgan eines Bürgermeisters.
Junker (VII 4)
Erklärung: in ironischer Verwendung.
Junker (VIII)
Erklärung: im Handwerk.

Junker (VIII 1)
Erklärung: wie Jungmeister (I).
Junker (VIII 2)
Erklärung: jüngster Bäckerknecht.
Junker (IX)
Erklärung: Bursche, der beim Hochzeitsmahl der Kranzeljungfer zugesellt ist.
Junker (X)
Erklärung: in der Gaunersprache Klee, entstellt aus Junger = Grüner.

Wort danach: Junkeracker

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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