Wort davor: Junkergewann
Junkergroßvater
Erklärung:
Großvater eines Adligen ( Junker V).
- Belegtext:
alle ... schulden, welche sie [die Untertanen] meinem anherren junkergrossvatern, junkervater und mir ... zu thun schuldig gewesen ... [habe
ich, Graf v. Bodman] geschenkt und nachgelassen
Datierung: 1637
Fundstelle: SchrBodensee 27 (1898) 356
Wort danach: Junkernhaus
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