Wort davor: Junkerdiener
Junkerdienst
Erklärung:
Dienstleistung beziehungsweise Abgabe an einen Junker (V) als Lehnsherrn.
- Belegtext:
do aber einem vnterthanen vnter seiner herrschafft zu wohnen nicht gelegen sein wolte, so soll ihme seine besserung zu suchen, so weit er sein erbe vorwehnet mit einer andern tueglichern personen wieder
vorerbet, der seinen juncker-dienst vnd zinse verrichten kann, nicht geweigert werden
Datierung: 1561
Fundstelle: CCMarch. V 1 Sp. 42
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Wort danach: Junkerndorf
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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