Wort davor: Jungzechmeister
Jungzehnte
Erklärung:
Zehnt von jungen Tieren und von Schmalsaat.
vgl.
Jugendgeld,
Kleinzehnt.
- Belegtext:
daz ich einen dritteil der zehenden ... kornzehenden, hoezehenden und jungzehenden, mit allen dingen so dar zuo hoerent, han
Datierung: 1322
Fundstelle: FRBern. V 269
- Belegtext:
decimis minutis seu nascentium, dictis vulgariter jungizehenden
Datierung: 1338
Fundstelle: FRBern. VI 417
- Belegtext:
das die da keinen hoewzehenden geben súllent wan iungenzehenden
Datierung: um 1350
Region/Autor/Textsorte:
Luzern
Fundstelle: GrW. I 16
Faksimile
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
[es soll auch] aller klain oder jungzehend nicht mer geben werden
Datierung: 1525
Fundstelle: ActaTir. III 44
- Belegtext:
dieweil ... der ... klein oder jungizehenden ... einem twingherren ... gehörig
Datierung: 1587
Fundstelle: ArchBern 37 (1944) 435
Wort danach: Jungzehnturbar
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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