Wort davor: Jungwildbret
jungwitzig
Erklärung:
als beleidigendes Adjektiv.
- Belegtext:
[die Vertreter der Stadt] von e.g. also schimpflich angezapffet und vor jungwitzige, spitzfundige und subtilschnitzende juristen carpirt und ausgeruffen [sind]
Datierung: 1596
Fundstelle: HannovGBl.2 7 (1954) 240
Wort danach: Jungzechmeister
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