Wort davor: Jüngstenmeister
Jüngsterei
Erklärung:
wie Jungmeisteramt.
- Belegtext:
wil ein erbare zeche meines hantwergs von mir haben, das ich von neues das meisteressen geben, den meisterschus bakken und die jungsterey, deren ich zuvor schon erlediget gewesen, verrichten soll
Datierung: um 1587
Fundstelle: StArchBresl.
- Belegtext:
es soll auch kein meister, welcher von der fremde herzieht, der jüngsterei befreiet sein, sondern es soll ein fremder wie ein einheimischer die jüngsterei zu verrichten schuldig sein
Datierung: 1640
Fundstelle: Merschel,Rawitsch 26
- Belegtext:
sollen so lange jüngster meister sein und die jüngsterey verrichten, bis ein anderer seines gleichen sein wird
Datierung: 1696
Fundstelle: Wuttke,Städteb. 124
Faksimile
- in Google Books
- Belegtext:
juengsterey
Datierung: 17. Jh.
A. Edelmann, Schützenwesen (München 1890) 52
- Fundstelle: Rumpf,Handwl. 94
Wort danach: Jüngsterschaft
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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