Wort davor: Jungschreiber
Jüngstenamt
Erklärung:
Amt, Botenpflicht des jüngsten Meisters.
vgl.
Jungmeisteramt,
Jüngstendienst.
- Belegtext:
wenn aber jemand ... bereits anderswo meister gewesen, ist ihm das juengsten-amt nicht anzumuthen
Datierung: 1734
Fundstelle: CCMarch. V 2 Sp. 379
Faksimile
- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Datierung: 1774
Fundstelle: NCCPruss. V 3 Sp. 208
- Datierung: 1781
Fundstelle: ArchFischG. 4 (1914) 165
Wort danach: Jüngstendienst
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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