Wort davor: Jungschreiber

Jüngstenamt
Erklärung: Amt, Botenpflicht des jüngsten Meisters.
vgl. Jungmeisteramt, Jüngstendienst.

Wort danach: Jüngstendienst

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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