Wort davor: Jungrat
Jungratsessen
Wortbildungshinweis: zu
Jungrat (III 1).
- Belegtext:
die [der] burgerschaft fast zum verderben gereichenden gastmahlen als meisteressen, jungraths und geschworen essen ... hierdurch ganz ... verboten sein
Datierung: 1685
Fundstelle: DürenWQ. 41
Wort danach: Jungratenstelle
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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