Wort davor: Jungprinzessin

Jungrat

Jungrat (I)
Erklärung: Mitglied des neuen Rates.

Jungrat (II)
Erklärung: Beamter der Landesregierung?
Jungrat (III)
Erklärung: Mitglied eines Stadtrates.

Jungrat (III 1)
Erklärung: Stadträte aus den Reihen der gemeinen Bürger, jährlich zur Hälfte neu gewählt (im Gegensatz zu den auf Lebenszeit gewählten Alträten aus den Reihen der obersten Bürger).
Jungrat (III 2)
Erklärung: nach Dienstalter jüngeres und an Kompetenzen ärmeres Mitglied eines Stadtrates, aus den Reihen der Zünfte gewählt.
vgl. jung (A I 4), jung (A I 6 a), jung (B I 2).

Wort danach: Jungratsessen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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