Wort davor: Jungprinzessin
Jungrat
Jungrat (I)
Erklärung:
Mitglied des neuen Rates.
Jungrat (II)
Erklärung:
Beamter der Landesregierung?
- Belegtext:
hofkammer- und jungrath
Datierung: 1802
Fundstelle: PfalzbairHofKal. 285
Jungrat (III)
Erklärung:
Mitglied eines Stadtrates.
Jungrat (III 1)
Erklärung:
Stadträte aus den Reihen der gemeinen Bürger, jährlich zur Hälfte neu gewählt (im Gegensatz zu den auf Lebenszeit gewählten Alträten aus den Reihen der obersten Bürger).
- Belegtext:
haben wir ... mit hochsten unserem mißfallen ... erfahren mussen, wie dass ... ein anmassliches senatus conclusum, vermoege dessen die jungraethe daselbsten ad consulatum et quaestoratum
mit eligibel sein sollten, clandestine fabricirt
Datierung: 1714
Fundstelle: DürenWQ. 46
Jungrat (III 2)
Erklärung:
nach Dienstalter jüngeres und an Kompetenzen ärmeres Mitglied eines Stadtrates, aus den Reihen der Zünfte gewählt.
vgl.
jung (A I 4),
jung (A I 6 a),
jung (B I 2).
- Datierung: 1604
Fundstelle: SolothurnStR. 199
- Belegtext:
der klein rath besteht aus dem amts- und dem altschultheiss, aus 11 alt und 22 jungräthen
Datierung: 1768
Fundstelle: Fäsi II 690
Wort danach: Jungratsessen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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