Wort davor: Jungpfarrer
Jungprinzessin
Erklärung:
weibliches Kind eines Fürsten.
vgl.
Jungherzog.
- Belegtext:
[die Kurfürstin soll verpflichtet sein] so wohl sich selbsten als auch unsere jung-prinzessin ... so lange sie nit über sieben jahre alt, unndt noch in der
khindtstuben [ist] mit kleidung und anderer leibsnotturfft zu versehen
Datierung: 1662
Fundstelle: BeitrNRh. 19 (1904) 149
Wort danach: Jungrat
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