Wort davor: Jungmeisterlast
Jungmeisterschaft
Erklärung:
wie Jungmeisteramt.
- Belegtext:
erhuebe sich aber sonst wegen der jung-meisterschafft streit, so muß derjenige solche uebernehmen, der sich zuletzt zum meisterrecht gemeldet
Datierung: 1734
Fundstelle: CCMarch. V 2 Sp. 379
Faksimile
- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Datierung: 1774
Fundstelle: NCCPruss. V 3 Sp. 208
- Belegtext:
die seit der zeit die jungmeisterschaft zurückgelegte meistern ein verlangen bezeiget, diese alte gewohnheit erfüllet zu sehen
Datierung: 1779
Fundstelle: VeröfflBrem. VII 52
Wort danach: Jungmensch
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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