Wort davor: Jungmeister

Jungmeisteramt
Erklärung: Amt des Jungmeisters (I), der zu den Zunftversammlungen einladen muß.
vgl. Jungmeisterei, Jungmeisterschaft, Jüngstenamt, Jüngstendienst, Jüngsterei, Jüngsterschaft.

Wort danach: Jungmeisterei

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten