Wort davor: Jungmeister
Jungmeisteramt
Erklärung:
Amt des Jungmeisters (I), der zu den Zunftversammlungen einladen muß.
vgl.
Jungmeisterei,
Jungmeisterschaft,
Jüngstenamt,
Jüngstendienst,
Jüngsterei,
Jüngsterschaft.
- Belegtext:
wann nun dießes vorricht ist, so soll ihm das meisterrecht ... mitgetheiltt werdenn. doch soll ihm dießmahl das jungemaysterambtt übergeben werden
Datierung: 1577
Fundstelle: EgerZftO. 146
- Belegtext:
quando enim filiis de duplici beneficio speciminum et junioratus immunitate prospexerant, des gantzen meisterstücks aber oder beweissung des schneidens und des jungmeister-ambts befreyet ist
Datierung: 1695
Fundstelle: Beier,Meistersöhne 137
- Belegtext:
wie es wegen des jung-meister-amts ... gehalten werden soll
Datierung: 1721
Fundstelle: CCMarch. VI 2 Sp. 232
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Datierung: 1780
Fundstelle: CSax. I 1084
- Datierung: 1782
Fundstelle: NCCPruss. VII 854
Faksimile
- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
wann ein frembder eines meisters wittib oder tochter heyrath, der soll das jungemeisteramt ... vertreten
Fundstelle: Jelinek 1017
Wort danach: Jungmeisterei
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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