Wort davor: Jungmeisteramt
Jungmeisterei
Erklärung:
wie Jungmeisteramt.
- Belegtext:
daß denen fremden ankommenden meistern die last der jungmeisterey alleine obtrudiret werden will
Datierung: 1721
Fundstelle: CCMarch. VI 2 Sp. 231
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Wort danach: Jungmeisterlast
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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