Wort davor: Jungmaß
Jungmeister
Jungmeister (I)
Erklärung:
junger (jüngster) Meister der Zunft, auch Oberhaupt der jungen Meister.
vgl.
Jüngstenmeister,
Jungzechmeister,
Junker (VIII 1).
- Datierung: 1567
Fundstelle: RonneburgHdw. 120
- Belegtext:
[nach Löschung des Feuers soll] ein jeder jungmeister seine eymer wiedersuchen und an gehoerigen ort wieder zu lieffern schuldig seyn
Datierung: 1661
Fundstelle: VerordnAnhDessau I 82
- Belegtext:
dahin sehen sollen, daß diejenige, so meister werden wollen, nicht ... angehalten werden alte ungebräuchliche meisterstücke zu verfertigen, viel weniger sonder erhebliche ursachen desfals die jungmeister zu bestraffen
Datierung: 1686
Fundstelle: CCPrut. III 473
- Belegtext:
unde etiam qui novissimus eorum est jungmeister, operas procurare adventantibus atque circumspicere tenetur: die umschaue verrichten
Datierung: 1690
Fundstelle: Beier,HdwGesell. 94
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Datierung: 1692
Fundstelle: Beier,HdwGesell. 4 und 12
- Belegtext:
nachdem ... der altermann ... benebenst denen beysitzern ... und dem jungmeister ... vor e. edlen ambtgericht erschienen
Datierung: 1706
Fundstelle: Stieda-Mettig 364 (nr. 46)
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- Belegtext:
jung-meister so letzthin und neulichst ins handwerck als ein mit-glied eingenommen
Datierung: 1722
Fundstelle: Beier,HdwLex. 203
- Belegtext:
weil aber mannicher innungenmeister denen gesellen auch einen schatten der zunfftigkeit nachsehen, und also auch unter diesen es alt-gesellen giebt, so was zu befehlen haben, so giebts auch jung-gesellen als wie jung-meister
Datierung: 1722
Fundstelle: Beier,HdwLex. 203
- Datierung: 1727
Fundstelle: CCMarch. V 1 Sp. 287
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Datierung: 1776
Region/Autor/Textsorte:
Preußen
Fundstelle: v.Berg,PolR. VI 2 S. 668
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- in Google Books
- Belegtext:
der jungmeister oder juengste meister ist des handwerks diener
Datierung: 1815
Fundstelle: WirtRealIndex II 410
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB)
- Fundstelle: WBNordsiebbHdwspr. 450
Jungmeister (II)
Erklärung:
Hilfslehrer.
sprachliche Erläuterung:
"jungmeister ... ist wahrscheinlich eine Übersetzung des magister puerorum der alten klerikalen Schulen" (Nyström,Schul. 86).
- Belegtext:
waer ob den schuolmaister ald sin junkmaister darúber icht begegnoti von jemant, den si in vorchten hetten, das sond si dem burgermaister ... ze wissen tuon
Datierung: 1399
Fundstelle: KonstanzRbfRotB. 73
- Belegtext:
der jungmeister soll von jedem knaben nehmen je an dem vierten montag 1 pfennig
Datierung: 1407
Fundstelle: Nyström,Schul. 86
- Belegtext:
ob er [der Schulmeister] jungkmeister, locaten oder studenten aufnehme, sol er tun mit rate eines burgermeisters
Datierung: um 1450
Fundstelle: BayreuthStB.2 59
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- Belegtext:
aine (leccion) dem magister, die annder dem contor oder junckmaister vnnd die dritt dem locaten zugeaigennt
Datierung: 1502
Fundstelle: Nyström,Schul. 86
- Belegtext:
prouisor ... ein vertretter, ... als ein junckmeyster der dem schuolmeyster hilfft
Datierung: 1571
Fundstelle: Roth 343
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Belegtext:
sollen sich die schulmeister vnd schuelhalter oder jungmeister selbst eines erbaren wandels befleissen
Datierung: 1738
Fundstelle: Nyström,Schul. 86
Wort danach: Jungmeisteramt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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