Wort davor: Jungmaß

Jungmeister

Jungmeister (I)
Erklärung: junger (jüngster) Meister der Zunft, auch Oberhaupt der jungen Meister.
vgl. Jüngstenmeister, Jungzechmeister, Junker (VIII 1).

Jungmeister (II)
Erklärung: Hilfslehrer.
sprachliche Erläuterung: "jungmeister ... ist wahrscheinlich eine Übersetzung des magister puerorum der alten klerikalen Schulen" (Nyström,Schul. 86).

Wort danach: Jungmeisteramt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten