Wort davor: Jünglingsalter

Jünglingsstand
Erklärung: Bezeichnung einer Altersstufe.
vgl. Jungfernstand, Jüngling (I).

Wort danach: Jungmagd

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten