Wort davor: Jungknecht

Jüngling

Jüngling (I)
Erklärung: junger Mensch männlichen Geschlechts.
vgl. Junggeselle (II).

Jüngling (II)
Erklärung: noch nicht voll Geschäftsfähiger.
Jüngling (III)
Erklärung: jugendlicher Diener.

Wort danach: Jünglingsalter

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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