Jungherrenrecht (II) Erklärung:Recht der Klöster auf Salzbezug aus landesfürstlichen Siedereien.
Belegtext:
des gottshaus Neuberg saltzgerechtigkeit nemlich das jungherrenrecht gottszeilen vnd kauffsaltz bei dem saltzsieden zu Hallstadt Datierung: 1597
Fundstelle:Unger,SteirWsch. 370
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