Wort davor: Jungfrauenlohn

Jungfrauenmagd
Erklärung: Dienerin einer Kammerfrau.
vgl. Jungfermädchen, Jungfernmagd, Jungfrauenknecht.

Wort danach: Jungfraunötung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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